Schutzkonzept Covid-19

Covid-19: Schutzkonzept

Empfehlungen des Verbandes gemäss den Covid-19-Verordnungen des Bundesrates und ergänzend zu den generellen Weisungen und Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit BAG und des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO sowie vorbehältlich der jeweiligen Vorschriften kantonaler Gesundheitsbehörden. (Stand 7. Dezember 2020)

Generell

  • Bestimmen eines Hygiene-Verantwortlichen (Kernaufgaben: Sicherstellung Schutz- und Reinigungsprodukte, Instruktion des Teams und Kontrolle der Einhaltung der Massnahmen).
  • Die Arbeitgeber treffen weitere Massnahmen gemäss dem STOP-Prinzip (Substitution, technische
  • Massnahmen, organisatorische Massnahmen, persönliche Schutzausrüstung), namentlich die physischeTrennung, getrennte Teams oder das Tragen von Gesichtsmasken.
  • Regelmässige Händereinigung, vor allem vor und nach jedem Kundenkontakt: Gründliches Waschen mit Wasser und Seife, alternative Reinigung mit einem Desinfektionsmittel. Die Möglichkeit zur Händereinigung muss v.a. auch für Kunden bereitgestellt werden.
  • Für Ladenflächen und andere Dienstleistungsflächen, auf denen sich Kundinnen und Kunden frei bewegen können, besteht neu ein Mindestmass von 10 m2, die jeder anwesenden Person zur Verfügung stehen müssen. Für kleine Geschäfte mit bis zu 30 m2 Fläche gelten mindestens 4 m2 pro Person. Die massgebende Fläche schliesst wie bis anhin Bereiche, in denen sich nur Personal befindet, nicht ein (z.B. Lagerräume, Personalflächen hinter Theken).
  • Kundinnen und Kunden sowie das Personal halten untereinander nach Möglichkeit einen Abstand von 1,5 Metern ein.
  • Anamnese/Terminvereinbarungen: Verschiebung bei Personen mit Symptomen.
  • Verhaltenshinweise an die Kundschaft (BAG-Plakate, Stufe rot, ggf. Distanzlinien am Boden).
  • Eine gute Belüftung aller Räume ist im Rahmen der Möglichkeiten sicherzustellen. Empfohlen ist ein regelmässiger und ausreichender Luftaustausch in Arbeitsräumen (z.B. 4 Mal täglich für ca. 10 Minuten lüften) und eine Maximierung der Frischluftzufuhr.
  • Neben den öffentlich zugänglichen Ladenräumen sind auch die restlichen Geschäftsbereiche (Atelier, Aufenthaltsraum, Büro, Lager) regelmässig zu desinfizieren (v.a. Griffflächen, Türklinken, Lift- knöpfe/Lichtschalter etc.) – je nach Frequenz und Anzahl der Benutzer


Beratung/Verkauf

  • Kundinnen und Kunden sind über das Schutzkonzept für Augenoptikbetriebe angemessen zu informieren.
  • Das freie Anfassen/Probieren von Brillenfassungen und Sonnenbrillen durch Kundinnen und Kunden ist aus hygienischen Gründen (= zum Schutz der Kunden) bis auf weiteres untersagt.
  • Brillenanprobe: Eine Brillenanprobe ohne Schutzmaske muss sitzend (bei Bedarf auch stehend) und hinter einer Plexiglasscheibe erfolgen.




Schutzvorrichtungen (Plexiglasscheiben) für Beratungsplätze und Kassenbereich/Empfangsdesk oder 1,5 Meter Abstand zwischen Personen.

  • Sämtliche Fassungen sowie Flächen (inkl. Spiegel, EC-Gerät/Kassenbereich u.a.) sind nach jedem Kundenbesuch zu desinfizieren.


Optometrische Tätigkeiten

  • Persönlicher Schutz: Augenschutz, Nasen-Mund-Schutz
  • Persönliche Hygiene: Vor und nach jedem Kundenkontakt Hände gründlich waschen. Wichtig: Während Korrektionsbestimmung/KL-Anpassung eigenes Gesicht nie berühren!
  • Umgehende Desinfektion von Ausrüstung und Geräten nach jedem Kundenbesuch (Messbrillen und -gläser, Kinn- und Stirnstützen von Apparaten usw.). Mit Wasser und Reinigungsmitteln sowie Desinfektionsmitteln auf Krankenhausniveau.
  • Betreffend KL-Anpassungen siehe auch die entsprechende Euromcontact-Flashcard (https://euromcontact.org)
  • Kontaktlinsenkunden sind verstärkt auf hygienische Aspekte im täglichen Umgang mit KL hinzuweisen.
  • Non Contact Tonometrie: Aufgrund des aktuellen Wissenstandes ist der Verzicht auf Non-Contact - Tonometrie aufgehoben. Bei guter Belüftung und ausreichend Pausen zwischen den einzelnen Untersuchungen bestätigen verschiedene Fachstellen ein nur geringes Risiko. Zu verzichten ist auf die NCT weiterhin bei Probanden mit Bindehautentzündung (wg. Kontakt Blut/Tr.nenflüssigkeit). Kundinnen und Kunden sind auf ein allfälliges Restrisiko hinzuweisen.


Hygienemasken

Jede Kundin und jeder Kunde sowie alle Mitarbeitenden müssen vor und im Geschäft eine Gesichtsmaske tragen.


Diese Pflicht gilt nicht für:

  • Mitarbeitende in Arbeitsbereichen, in denen der Abstand zwischen den Arbeitsplätzen eingehalten werden kann, namentlich in abgetrennten Räumen (Atelier, Werkstatt);
  • Kunden bei der Brillenanprobe nach Schutzkonzept (sitzend, hinter Schutzscheibe), weil hier aufgrund der Art der Tätigkeit keine Maske getragen werden kann;
  • Personen, die nachweisen können, dass sie aus besonderen Gründen, insbesondere medizinischen, keine Gesichtsmasken tragen können.


Sicherer Umgang mit Hygienemasken:

  • Hände desinfizieren.
  • Maske richtig aufsetzen.
  • Maske ablegen & entsorgen (verschliessbarer Kübel!).
  • Hände desinfizieren.

Grundsätzlich empfehlen wir, wenn erforderlich, der Kundschaft beim Ladeneintritt Hygienemasken abzugeben. So ist sichergestellt, dass diese hygienisch einwandfrei sind und nach Gebrauch sicher entsorgt werden.